Regelungen
Für alle Schulen in Schleswig-Holstein gilt das Schulgesetzt (SchulG). Dieses wird durch eine Reihe von Verordnungen und Erlassen des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBK) ergänzt. Für uns als Regionalschule gilt die Regionalschulordnung (RegVO). Sie wird für die einzelnen Jahrgangsstufen und Schularten wie folgt ergänzt:
- Für die Schülerinnen und Schüler in den fünften und sechsten Klassen gilt die Orientierungsstufenordnung (OStVO).
- Für die Schülerinnen und Schüler der Hauptschuljahrgänge 7 bis 9 gilt die Hauptschulordnung (HSVO).
- Für die Schülerinnen und Schüler der Realschuljahrgänge 7 bis 10 gilt die Realschulordnung (RSVO).